Völkermeldung Varroamittelbestellung
Die beiden Vordrucke Völkermeldung und Varroamittelbestellung sind ausgefüllt bis spätestens Ende April eines jeden Jahres beim 1. Vorsitzenden abzugeben.
Wichtig!: Den tierärztlichen Abgabebeleg nur unterschreiben. Bitte kein Datum eintragen. Erfolgt bei der Ausgabe.
Bestandsbuch:
Ab 28.01.2021 müssen nicht nur die apothekenpflichtigen Arzneimittel in das Bestandsbuch eingetragen werden, sondern alle, also auch die Ameisensäurebehandlung, werden verpflichtend. Das Bestandsbuch muss mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt werden. Dies gilt auch für Rechnungen, Kassenbons oder Bezugsnachweise. Es kann Kontrollen geben.
https://www.bienenjournal.de/wp-content/uploads/2019/08/vet_bestandsbuch_bienen.pdf
Bestandsbuch neu von LWG:
https://www.lwg.bayern.de/mam/cms06/bienen/dateien/bestandsbuch.pdf
Bestandsbuch neu vom DIB:
https://deutscherimkerbund.de/userfiles/downloads/formulare_listen/Bestandsbuch_DIB.pdf